Befreiungsschlag aus Rom

Papst Franziskus begräbt die Forderung, Übersetzungen biblischer und liturgischer Texte müssten sprachlich exakt wörtlich die lateinischen Texte wiedergeben, was zu unverständlichen Wortungetümen geführt hätte.

Denn Sprache verändert sich mit den Menschen; neue Kontexte lassen Worte anders klingen als vorher. Jetzt kommt die Abkehr von diesem Prinzip und die einzige inhaltliche Vorgabe, die Übersetzungen in Treue zum Urtext zu formulieren. Katholisch.de bringt einen längeren Artikel darüber. Hier nur ein Auszug:

„…Nach seinem Willen soll fortan bei der Übersetzung liturgischer Texte nicht mehr die wortgetreue Übertragung des lateinischen Originals, sondern die Verständlichkeit in den jeweiligen Landessprachen oberste Priorität haben. Zudem gesteht Franziskus mit seinem Motu proprio „Magnum principium“ (Das wichtige Prinzip) vom Samstag den nationalen Bischofskonferenzen mehr Eigenständigkeit bei der Übersetzung des Messbuchs und anderer liturgischer Texte zu. Vielen Bischöfen und Kardinälen dürfte damit ein Stein vom Herzen gefallen sein. Denn die Kritik an einem römischen Zentralismus und einer Bevormundung durch die Kurie, wie sie etwa vor der Wahl von Franziskus im Vorkonklave geäußert wurde, war nicht zuletzt eine Folge massiver Eingriffe des Vatikan in die Übersetzungen der liturgischen Bücher. Auch den deutschen Bischöfen hat es der Vatikan nicht leicht gemacht. Mit wortgetreuen Übersetzungen haben sie bislang wenig gute Erfahrungen gemacht. So scheiterte im Jahr 2005 der Versuch, gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine neue Version der Einheitsübersetzung der Bibel zu veröffentlichen. Die Protestanten lehnten damals die geforderte Mitsprache des Vatikan ab; 2016 stellten die katholischen Bischöfe schließlich ihre Einheitsübersetzung alleine vor, während die Protestanten ihrerseits eine neue Lutherbibel präsentierten.

Ein solcher Fall dürfte sich in Zukunft nicht mehr so schnell wiederholen. Mit seinem Erlass ändert Franziskus den einschlägigen Kanon 838 des Kirchenrechts. Darin hieß es bislang, dass die Übersetzung „innerhalb der … festgelegten Grenzen“ zu erfolgen habe; nun heißt es nur noch, sie müsse „treu“ sein. Zudem soll der Vatikan nach dem Willen des Papstes nicht mehr in den Übersetzungsprozess eingreifen, sondern künftig den Text am Ende lediglich bestätigen. Statt von einer „recognitio“ (Überprüfung) ist in der geänderten Fassung von einer „confirmatio“ (Bestätigung) durch die zuständige Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung im Vatikan die Rede…..“

Textauszüge aus www.katholisch.de vom 12.9.17 Autor: Thomas Jansen