Deine Stimme – deine Kirche: Bald wird gewählt

Am 10. und 11. November werden im Bistum die Mitglieder für Kirchenvorstände und Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Viele Kandidatinnen und Kandidaten haben sich bereit erklärt, ihre Fähigkeiten und Begabungen einzubringen.

Sie möchten kirchliches Leben mitgestalten. Inzwischen sind in den vier Neuauwiewitt-Gemeinden die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht.

Unter diesem Link finden Leserinnen und Leser Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Warum sollte überhaupt gewählt werden? Wer darf wählen? Wozu sind Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat da? Wo wird in den vier Gemeinden gewählt? Wann sind die Wahllokale geöffnet? – und vieles mehr.

Informiert wird auch über das Familienwahlrecht – eine Besonderheit u.a. in Neuauwiewitt: Hier bekommen Familien zu den Stimmen der Eltern für jedes Kind eine halbe Stimme zusätzlich.

In einem Wahlaufruf schreibt Pfarrer Johannes Ehrenbrink:

Liebe Gemeindemitglieder!

Ich bitte Sie eindringlich: Wählen Sie am 10./11.11.2018 den neuen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand.

Für ein lebendiges Gemeindeleben brauchen wir starke Gremien. ……

Ich bin deshalb sehr dankbar, dass sich so viele Kandidatinnen und Kandidaten bereit erklärt haben, in diesen Gremien mitzuarbeiten. Geben Sie ihnen durch Ihre Teilnahme an der Wahl Rückhalt und Unterstützung und zeigen Sie damit, dass Ihnen unsere Gemeinde am Herzen liegt.

Deshalb: Gehen Sie bitte zur Wahl!!!

 Ihr Johannes Ehrenbrink, Pfarrer

Hier gibt es weitere Dokumente zum Nachlesen:
Wahlordnung Kirchenvorstand
Wahlordnung Pfarrgemeinderat 1
Wahlordnung Pfarrgemeinderat 2