Dokumentation der Gottesdienstbesucher in Aurich

Am 24.08.2021 ist die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung sind wir verpflichtet unsere Gottesdienstbesucher zu dokumentieren und die Daten drei Wochen vorzuhalten.

Diese Maßnahme dient einer schnellen Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten und damit Ihrem persönlichen Schutz und dem Schutz Ihrer Mitmenschen.

Da unsere Gemeinden in unterschiedlichen Landkreisen liegen und unterschiedliche Besuchszahlen aufweisen, müssen wir auch individuell betrachten wie wir die Verordnung optimal umsetzen. Für die Gemeinden in Neustadtgödens, Wiesmoor und Wittmund bleiben die bisherigen Maßnahmen zur Dokumentation bestehen.

Für die St. Ludgerus Gemeinde in Aurich gilt ab sofort, dass man einen ausgefüllten Zettel mit den Kontaktdaten zum Gottesdienst mitbringt. Diese Zettel werden nach aktuellen Datenschutzrichtlinien aufbewahrt und vier Wochen nach dem besuchten Gottesdienst vernichtet.

Die Vordrucke können hier heruntergeladen werden. 

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.