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Finanzen | Der Haushalt des Bistums Osnabrück

Kirchensteuer und Dotationen – Finanzen der Kirche

kirchensteuer-4 [1]„Das Bistum Osnabrück finanziert seine Arbeit in den verschiedenen Bereichen zu einem wesentlichen Anteil mit den Mitteln aus der Kirchensteuer“, informiert Generalvikar Theo Paul (Bild) in einem Flyer, der in den Schriftenständen der Kirchen Ende 2013 ausgelegt war. Knapp 140 Millionen Euro standen für das Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung. Rund 80 Prozent dieser Stumme stammen aus Kirchensteuern.

Im Grundgesetz ist das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer verankert. Sie wird in Niedersachsen und Bremen von den Finanzämtern eingezogen, ist dem Bistums-Flyer zu entnehmen. Dafür erhält der Staat als Aufwandsentschädigung vier Prozent des Kirchensteueraufkommens.

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Die Einnahmen des Bistums Osnabrück.
Grafik: Bistum Osnabrück

Die Kirchensteuer beträgt neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Niemand muss allerdings mehr als 3,5 Prozent seines Einkommens als Kirchensteuer zahlen. „Die Kappung geschieht automatisch durch die Finanzämter. In bestimmten Lebenssituationen – etwa bei Verlust des Arbeitsplatzes, oder wenn einem Unternehmer besondere Steuerpflichten entstehen – kann ein Teil der Kirchensteuer erlassen werden. Dafür ist ein formloser Antrag beim Bistum notwendig.“

Wofür die Einnahmen im Bistum Osnabrück eingesetzt werden, zeigt die untenstehende Grafik für das Haushaltsjahr 2013.

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Die Ausgaben. Grafik: Bistum Osnabrück

Die grundgesetzliche Verankerung des Rechts, Kirchensteuer einzuziehen, scheint inzwischen nur noch bedingt „sattelfest“ zu sein. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 wurde die Sonderstellung der Kirchen in Wahlprogrammen einiger Parteien infrage gestellt – ausgelöst durch fortschreitende Säkularisierung sowie stärkere Präsenz des Islam. Gravierende Veränderungen, so war in den Programmen für 2013 festgehalten, streben die Grünen, Sozialdemokraten, Freien Demokraten und Linken an. Die Partei Die Linke ging dabei am weitesten: Sie will die Zusammenarbeit von Kirche und Staat beenden sowie die Kirchensteuer, soweit vom Staat eingezogen, und außerdem die Militärseelsorge ersatzlos streichen.

Das deutsche System der Kirchenfinanzierung wurde Ende 2012 auf einer europäischen Experten-Tagung in Graz/Österreich erörtert und daraufhin überprüft, ob es als Erfolgsmodell in anderen Ländern zu übernehmen sei. In einigen Ländern müsse die Kirchenfinanzierung dringend verbessert werden. Das deutsche System, bei dem die Mitglieder der betreffenden Kirchen über Steuern ihre Kirche selbst finanzierten und nicht der Staat, sei eine beispielhafte, bewährte Lösung.

kirchensteuer-3 [4]Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., unterzeichnet mit Franz von Papen (l.) am 20.7.1933 das Reichskonkradt zwischen Vatikan und Nazi-Deutschland.
Bildquelle: Vatikanisches Bundesarchiv

Die Selbstfinanzierung durch Kirchensteuer deckt den mit Abstand größten Teil der Aufwendungen ab. Ein geringerer Teil der Einnahmen stammt aus sogenannten Dotationen des Staates. Zuletzt wurden solche Zuwendungen des deutschen Staates an die katholische Kirche am 20. Juli 1933 völkerrechtlich vereinbart. Der Staatskirchenvertrag mit dem Vatikan ist bis heute gültig.

Solche Zuwendungen des Staates an die Kirche waren bereits 1919 in die Weimarer Reichsverfassung eingearbeitet worden, freilich mit dem Verfassungsauftrag, diese Staatsleistungen auslaufen zu lassen und schließlich abzuschaffen. Dieser Auftrag, die Zahlungen einzustellen, wurde 1948 auch im Grundgesetz der Bundesrepublik verankert. Aber weder zur Zeiten der Weimarer Republik, noch in den Jahrzehnten seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland haben sich Politik oder Kirche dieser Aufgabe zugewendet.

Um was geht es eigentlich bei diesen Dotationen des Staates?

Im Kern sind das Entschädigungszahlungen für Enteignungen aus der Zeit der großen Säkularisation in der napoleonischen Ära – also aus der Franzosenzeit, in der – etwa von 1800 bis 1810 – Kirchen und Klöster enteignet wurden. Der damals nach französischem Vorbild geformte deutsche Staat ließ die Pfarreien und auch die jeweiligen Pfarrerwohnungen (Pastorate) unangetastet. Außerdem wurden nun die Pfarrämter und Gehälter der Pfarrer sowie die Besoldungen der Bischöfe aus allgemeinen Steuern des Staates – den Dotationen an die Kirche – finanziert.

Daran hat sich im Prinzip bis heute nichts geändert, heißt es. Belastbare Informationen über die Verwendung der Staatsleistungen sind allerdings aus den veröffentlichten Quellen kaum zu gewinnen. Speziell darüber, wie die Pfarrämter heute finanziert werden, kursieren Informationen, die sich widersprechen.

Obwohl die Finanzierungsform durch allgemeine Steuern seit über zwei Jahrhunderten Praxis in Deutschland ist, kennt sie kaum jemand. Eine Aufrechnung der Verluste, die die Kirchen durch die Enteignungen in der Franzosenzeit erlitten haben, mit den Ausgleichszahlungen über nunmehr zwei Jahrhunderte durch den Staat gilt als überaus kompliziert. Die einen Fachleute sagen, die Verluste seien längst – vielfach überbezahlt – ausgeglichen worden; die anderen warnen davor, „das Fass zu öffnen“: Die Kirche könnte ohne diese Zahlungen in die Situation geraten, viele ihre Aufgaben in der Gesellschaft nicht mehr finanzieren und leisten zu können.

Dem steht im deutschen Grundgesetz die Verpflichtung gegenüber, die Ausgleichszahlungen zu einem befriedigenden Ende zu führen – eine nunmehr hundertjährige Aufgabe, für die eine Lösung immer noch nicht gefunden ist.

Etwa beim Symbolthema Staatsleistungen: Für viele Bundesbürger sind die Zahlungen von 460 Millionen Euro jährlich, die die Kirchen vom Staat als Ausgleich für Enteignungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten, nicht mehr vermittelbar. Der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) appellierte daher als ZdK-Mitglied an die Kirchen, sie müssten von sich aus Vorschläge zur Umwandlung dieser Zahlungen vorlegen. „Wir dürfen nicht warten, bis den Kirchen eine Lösung abgetrotzt wird.“

Der wiedergewählte ZdK-Präsident Glück zeigte sich November 2013 grundsätzlich aufgeschlossen für den Vorschlag, auf die Dotationen zu verzichten, forderte jedoch ein Gesamtkonzept für die Kirchenfinanzen. Ein schneller Verzicht auf Staatsleistungen bringe zwar kurzfristig ein gutes Image. Die Wirkung würde jedoch verpuffen, wenn sich nicht insgesamt etwas am Finanzgebaren ändere.

Beim Abschluss des Vertrags zur Bildung einer Großen Koalition (November 2013) stellte sich allerdings heraus, dass weder die CDU, noch die SPD gewillt sind, die Frage nach den Staatsleistungen grundsätzlich neu zu beantworten. Das Internetportal domradio.de berichtete: „Grüne und Linke sowie die Sozialdemokraten hatten in ihren Wahlprogrammen teilweise deutliche Reformen verlangt. Hiervon ist keine Rede mehr. Im Gegenteil. Am Ende warnten selbst SPD-Obere, das schwierige Thema der Staatsleistungen anzutasten.“