Keine Fotos auf Webseite – ist mal wieder die EU Schuld?

Über zwei Dutzend Sternsinger ziehen in die St.-Ludgerus-Kirche ein. Ein prachtvolles Bild. Ein Bild? Nicht ganz: Denn abbilden darf unsere Webseite diese Pracht nicht. Was ist los? Ist mal wieder die EU Schuld?

Eher nicht. Aber beginnen wir von vorn. Fotos von identifizierbaren Kindern und Jugendlichen dürfen nicht ohne Zustimmung der Eltern veröffentlicht werden.

Das gilt schon ewig. Die „neue“ europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat diese Regelung jedenfalls nicht erfunden. Sie hat sie allenfalls – vor allem um Vorschriften zu digitalen Medien – erweitert.

Denn auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Datenschutz. Schon 1983 war im kirchlichen Gesetzbuch verankert, dass der Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung zum christlichen Menschenbild gehört.

Aber ist der Schutz der Privatsphäre in Gefahr, wenn in der Kirche Sternsinger fotografiert werden und die Eltern vorher ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Bilder auf der pfarreigenen Webseite veröffentlicht werden?

Europa sagt: nein. Die Kirche sagt: ja, die Privatsphäre ist in Gefahr.

Sternsingerin von hinten Sonntag in der Kirche. Ist die EU Schuld?

Die Kirche hat mit ihrem eigenen kirchlichen Datenschutzgesetz (KDG) die Regelungen der DSGVO erheblich verschärft. Strenge Formpflichten machen es im journalistischen Alltag unmöglich, Kinder – selbst mit vorheriger mündlicher Erlaubnis der Eltern – erkennbar zu fotografieren.

Die Kirche fordert: Die Eltern müssen schriftlich zustimmen und das nicht etwa allgemein, sondern ganz spezifisch auf genau das Bild bezogen, das später veröffentlicht werden soll. Die Redaktion muss dieses Bild ausdrucken und den Eltern mit einer Einwilligungserklärung zukommen lassen – bei einer größeren Gruppe natürlich allen Eltern. Wenn sie mögen, unterschreiben sie das Papier und reichen es an die Redaktion zurück.

Das kann ewig dauern. Das Interesse im schnellen Netz ist womöglich längst erloschen.

Bisher hatten sich Eltern und ihr Nachwuchs immer wieder gefreut, wenn ihre Arbeit z.B. bei den Sternsingern, den Messdienern, in der Kinderschola, bei den Jugendanpackern, in der KJO oder in anderen Initiativen in der kircheninternen Öffentlichkeit gewürdigt wurde. Jetzt gibt es nicht einmal mehr Fotos von Kommunionkindern, Firmlingen oder Ferienfreizeiten – und nur noch sehr selten welche aus der Kinderkirche oder aus dem Haus für Kinder und Familien.

Besonders die Kita hat immer dafür gestanden, Fotos nur mit Einverständnis der Eltern weiterzureichen. Nie gab es Probleme. Wunderbare Bilder dokumentierten die wertvolle Arbeit im Haus und transportierten sie in die fröhlich staunende Außenwelt.

Jetzt werden die Eltern eher daran gehindert, sich frei und verantwortungsbewusst für eine Veröffentlichung zu entscheiden: Die hohen bürokratischen Hürden sind in der Praxis kaum erfüllbar.

Dabei hat die EU ausdrücklich gefordert, dass der Datenschutz anderen Rechten nicht zuwiderlaufen darf, vor allem nicht der Meinungs- und Pressefreiheit: „Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden.“

Auf katholisch.de hieß es dazu: „Ein Datenschutzgesetz, das Menschen einschüchtert und davon abhält, miteinander zu kommunizieren, schützt nur abstrakte Daten – nicht Menschen, und nicht die menschliche Gemeinschaft.“

Auf Neuauwiewitt-Ebene trafen sich Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Sie besprachen, wie das kirchliche Datenschutzgesetz vor Ort umzusetzen ist. Das Foto zeigt Gesicht: v.l. Gemeindeassistentin Natalia Löster, Gemeindereferent Markus Husen, Maria Döldissen-Schlömer (Neustadtgödens), Martina und Patrick Blaes sowie Peter Kirby (alle Wittmund), Pastoraler Mitarbeiter Daniel Gauda und Rita Meyer-Brunken (Wiesmoor).

Wären die freundlichen Acht ein paar Jahre jünger, müsste das Foto so aussehen…

Der Bundesvorstand des BDKJ kritisierte, dass das Verbot aus Sicht der Jugendverbände „weitere Hürden setzt, die die zeitgemäße Arbeit mit digitalen Medien zusätzlich erschweren“.

Anstelle zunehmender Verbote oder Erschwernisse müsse eine „stärkere medienpädagogische Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie von Verantwortlichen in der Jugendarbeit“ gesetzt werden. Nur so sei ein „adäquater Umgang mit den Lebensrealitäten junger Menschen möglich, die sich selbstverständlich in digitalen Räumen bewegen“.

Köpfe, Köpfe, Köpfe – von oben dürfen sie fotografiert werden. Maria versucht erst gar nicht, unerkannt zu bleiben. Glücklicherweise ist sie aus den Kinderschuhen raus.

Patrick und Daniel (4. und 2. v.l.) sind auch schon erwachsen. Wären sie Kinder, dürfte dieses Bild nicht veröffentlicht werden, ohne hohe bürokratische Hürden zu meistern.

Auch die Gesellschaft katholischer Publizisten kritisiert das KDG. Sie sieht die Meinungs- und Pressefreiheit in Gefahr – gerade bei Fotos von (kirchen-)öffentlichen Veranstaltungen.

Die Kinderschola in St. Ludgerus: Identifizierbare Gesichter dürfen nicht ohne Weiteres zu sehen sein. Sie müssen unkenntlich gemacht werden, in der Praxis gern etwas weniger radikal als die vier Gesichter auf diesem Foto.

Einen kleinen Lichtblick gibt’s: Inzwischen wächst allerorten das Bewusstsein, dass ein Gesetz nur dann nützt, wenn es nicht das Kind mit dem Bilde, pardon: mit dem Bade ausschüttet.

Hoffen wir, dass die kirchlichen Datenschützer bald im Bilde sind, wie’s besser geht. Bis dahin müssen wir uns an ihre Regeln halten.

Text und Fotos: Delia Evers

 

PS: Die KDG-Regelungen berühren erheblich mehr Lebensbereiche – vom E-Mail-Versand über Terminabstimmungen per WhatsApp bis hin zu Bilder-Wandschmuck in katholischen Einrichtungen. Wir sind an dieser Stelle lediglich auf die publizistischen Vorgaben eingegangen.